x
Loading
+ -
Rechner der Zukunft (02/2017)

Die Völkerrechtlerin und die Seeräuberei

Text: Christoph Dieffenbacher

In Sachen Piraterie und Kriminalität auf See kennt sich Anna Petrig, neue Professorin für Völkerrecht an der Universität Basel, bestens aus: Die Schweizerin gilt weltweit als gefragte Expertin zum Thema. Auch ihr Freizeitsport findet auf dem Wasser statt.

Prof. Dr. Anna Petrig. (Bild: Universität Basel, Andreas Zimmermann)
Prof. Dr. Anna Petrig. (Bild: Universität Basel, Andreas Zimmermann)

Das Büro ist noch spärlich eingerichtet, so kurz nach der Wahl. Neben der Tür hängen bereits ein paar Kinderzeichnungen. Eine davon stammt von der 3jährigen Ida und soll ein Schiff darstellen, «obwohl es eher wie ein Herz aussieht», sagt Anna Petrig. Ihre Tochter zeichne gern, während ihr älterer Bruder Till am liebsten Sachen konstruiere. Ida hat bildlich festgehalten, womit sich ihre Mutter seit Jahren wissenschaftlich beschäftigt: mit der Hochseeschifffahrt und den juristischen Fragen, die sich dabei stellen. Die Kenntnisse der Spezialistin sind heute international gefragt.

Bedrohte Schifffahrt

Piraten stellt man sich landläufig als finstere, bärtige Männer mit Kopftuch, Augenbinde und Holzbein vor. Die früher jahrhundertelang praktizierte Räuberei wurde zurückgedrängt und schien lange Zeit beseitigt. Doch die Kriminalität auf See ist in Zeiten von steigendem Handel und Globalisierung wieder hoch aktuell geworden. Neun Zehntel des Welthandels führen heute übers Meer.

Wie ist sie eigentlich als junge Frau aus einem Binnenland dazu gekommen, darüber zu forschen? Da habe der Zufall ein bisschen mitgeholfen, erinnert sich Petrig. Als sie 2008 eben ein Praktikum beim IKRK in Genf absolviert hatte, erliess der UNO-Sicherheitsrat eine Resolution zur Bekämpfung der Piraterie vor Somalia. Das Land war selbst nicht in der Lage, dagegen vorzugehen. «Das war überhaupt die erste internationale Polizeimission gegen die Kriminalität auf See», erzählt Petrig.

Kriegs- oder Polizeieinsatz?

Bei der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias sollten die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht gewahrt werden, hiess es in der UNO-Resolution. Doch der Verweis auf das Kriegsrecht machte die junge Juristin stutzig: «Das war doch kein Einsatz im bewaffneten Konflikt, sondern ein Polizeieinsatz.» Zusammen mit einem Fachkollegen untersuchte sie die juristische Problematik dieser Mission und veröffentlichte die erste englischsprachige Monografie zur modernen Piraterie, die breite Beachtung fand.

Der Tatbestand der Seeräuberei sei nur vage definiert, sagt die Juristin – grob gesagt als Gewalttat oder Freiheitsberaubung, die von der Besatzung eines Schiffs gegen jene eines andern ausgeübt wird. Somalische Piraten bevorzugen einfach einzunehmende Schiffe wie etwa Tanker. Heute würden fast alle Handelsschiffe von Sicherheitsfirmen geschützt und seien damit keine attraktiven Ziele mehr. Schwierig für die Unterdrückung der Seeräuberei sei, dass Piraten meist das letzte Glied in einer längeren Kette bilden, ähnlich wie die kleinen Drogendealer, sagt die Professorin.

Unter Billigflaggen

Was das Seerecht zusätzlich kompliziert macht: Gewisse Staaten können nicht einmal ihre Küstengewässer kontrollieren. Auf dem offenen Meer ausserhalb der Zwölf-Meilen-Zone ist juristisch jener Staat zuständig, in dem ein Schiff registriert wurde. So fährt ein grosser Teil der Handelsschiffe unter Billigflaggen, wie sie etwa Panama oder Liberia vergibt. Petrig findet, dass das rechtliche Regelwerk eigentlich ziemlich detailliert sei. Aber: «Eine grosse Zahl von Flaggenstaaten setzen die Standards nicht durch, etwa was Arbeitsrecht oder Umweltauflagen betrifft.»

Petrig hat ihr Forschungsgebiet inzwischen auf die maritime Sicherheit im Allgemeinen ausgeweitet. Eine zentrale Frage dabei sei etwa, ob die Menschenrechte auch auf See zu beachten seien. Ja, ist die Juristin überzeugt. Aufgrund des speziellen operationellen Kontexts seien aber noch zig Feinheiten zu klären. Was, wenn ein verhafteter Pirat mitten im Meer sofort einem Richter vorgeführt werden muss? Wer kommt der Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber Schiffbrüchigen nach, wenn ein Angriff auf ein Schiff mittels unbemannter Systeme oder aus weiter Distanz ausgeführt wird?

Während des Gesprächs über Seefahrt, Piraterie und dem Recht in internationalen Gewässern klatscht eine dicke Regenschwade gegen die hohen Bürofenster. «Jetzt schüttets aber herunter», sagt die Juristin mit einem Lachen und schliesst rasch die Fenster. Überhaupt scheint das Element Wasser unser Gespräch zu prägen. Später wird die Professorin erzählen, dass sie als Mitglied eines Ruderclubs diese Sportart betreibe, so oft es zeitlich geht – das heisst, wenn es Arbeit und Familie erlauben.

Vorgespurt war die Juristerei bei ihr nicht: Ihr Vater, ein nach Freiburg eingewanderter Walliser, war Heilpädagoge, ihre Mutter unterrichtet bildnerisches Gestalten. Zum Rechtsstudium ist Petrig über ihr frühes Interesse an der Politik gekommen. Als Schülerin hatte sie nämlich an der eidgenössischen Jugendsession in Bern teilgenommen und diese teilweise auch mitorganisiert: «Dann sagte ich mir, dass man Politik erst betreiben kann, wenn man etwas von Recht versteht.»

In ihrer Habilitationsarbeit befasst sie sich derzeit mit der Frage, über welche Brücken das Völkerrecht in das innerstaatliche Recht der Schweiz übernommen werden kann. Die bestehenden Brückenbestimmungen sind heute nicht mehr zeitgemäss, da sich das Völkerrecht stark gewandelt hat, lautet ihre These.

Studentin und Verfassungsrätin

Nach der Matura reiste Petrig mit der Transsibirischen Eisenbahn nach China, lebte dabei oft in Gastfamilien und lernte später auch Russisch. Als Studentin war sie bei der Gründung der Freiburger Jungsozialisten dabei und sass für sie im kantonalen Verfassungsrat: «Das war eine spannende Zeit: Was ich in den Vorlesungen gehört habe, etwa im Staatsrecht, konnte ich konkret umsetzen. Daneben hatte ich die Chance, mich mit grundsätzlichen Fragen der Organisation eines Gemeinwesens zu befassen.»

Nach dem Studium entschied sie sich – anders als manche ihrer Kollegen und Kolleginnen –, die Politik aufzugeben, um den Weg der Forschung einzuschlagen und in den USA weiter zu studieren. «Beides zusammen ging damals nicht: In der Wissenschaft werden Mobilität und Flexibilität verlangt, was mir auch eher lag», sagt sie. Politisch im weiteren Sinn betätigte sie sich immer wieder auch in NGOs: «In der Politik muss man sich örtlich festlegen, ist an Interessen gebunden und sollte zu allem gleich eine Meinung haben.» Eine Fragestellung gründlich zu überdenken und im Kopf hin- und herzuwenden – das entspreche ihr besser. 

Anna Petrig geboren 1977, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg (Schweiz) sowie Paris, absolvierte einen LL.M. an der Harvard Law School und wurde 2013 in Basel promoviert. Zuvor war sie unter anderem Gastforscherin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und im schwedischen Lund sowie Assistenzprofessorin an der Universität Zürich. Als Verfassungsrätin war sie an der Ausarbeitung der Freiburger Kantonsverfassung beteiligt.

Weitere Artikel in der aktuellen Ausgabe von UNI NOVA.

nach oben