Cotutelle de thèse
Die Universität Basel bietet ihren Doktorierenden die Möglichkeit, die Promotion als Doppelpromotion mit einer Partneruniversität aus über 60 Ländern in Europa und Israel durchzuführen.
Was ist eine Cotutelle?
Eine Cotutelle de thèse bestimmt sich dadurch, dass der Doktorand bzw. die Doktorandin an zwei universitären Hochschulen («Partneruniversitäten») verschiedener europäischer Länder eingeschrieben ist und damit eine Doppelpromotion nach den jeweils geltenden Ordnungen absolviert, jedoch lediglich eine Dissertationsarbeit zur gemeinsamen Beurteilung durch die Partneruniversitäten einreicht.
Voraussetzungen
Die Cotutelle wird vom Doktoranden bzw. der Doktorandin initiiert und erfordert zunächst das Einverständnis eines bzw. einer Basler Erstbetreuenden. Mindestens folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag auf eine Cotutelle gestellt werden kann:
- Der Doktorand bzw. die Doktorandin ist an mindestens einer der gewünschten Partneruniversitäten bereits zum Promotionsstudium zugelassen.
Achtung: Für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität Basel gelten jeweils folgende Anmeldefristen: 15. März (FS) / 14. Oktober (HS)
- Die Partneruniversitäten gehören dem Europäischen Hochschulraum (inkl. Israel) an.
- Das Doktorat wurde an keiner der beiden Institutionen später als vor 10 Monaten begonnen; es zählt das erste Immatrikulationsdatum an einer der Partneruniversitäten.
- Mindestens die Hälfte der erwarteten Promotionszeit kann an der Heimuniversität und insgesamt mindestens 12 Monate können an der Gastuniversität aktiv verbracht werden. (Als Heimuniversität” gilt diejenige Universität an der sich der Doktorand bzw. die Doktorandin zuerst eingeschrieben hat, angestellt ist oder ein Vollstipendium erhalten hat bzw. die Universität, welche in administrativer Hinsicht die Hauptverantwortung trägt.)
Weitere Richtlinien und die Beschreibung des Cotutelle-Verfahrens entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Mobilitätszuschuss
swissuniversities leisten auf Antrag eine maximalen Zuschuss von CHF 10'000 für Reise- und Aufenthaltskosten an der Partneruniversität sowie weitere Cotutelle-bedingte Spesen.
Die Details finden Sie auf der Cotutelle-Seite von swissuniversities.
ACHTUNG: Bitte reichen Sie den Antrag für diese finanzielle Unterstützung jeweils auf 1. März an cotutelle@unibas.ch ein und nicht direkt bei swissuniversities.
Joint Doctoral Networks
Im Falle einer Beteiligung an den von der EU finanzierten Marie-Skłodowska-Curie Joint Doctoral Networks (MSCA-DN-JN), für welche die Einrichtung von Cotutelles obligatorisch ist, kann auf das Antragsverfahren verzichtet werden. Die Teilnahme an solchen Netzwerken erfordert jedoch eine vorherige Rücksprache mit der Koordinationsstelle für Cotutelles in der Phase der Antragserstellung.
Für alle anderen Fragen, Informationen oder Ratschläge zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Grants Office.