Fundraising: Universität Basel regelt Umgang mit Zuwendungen und Sponsoring
Der Universitätsrat der Universität Basel hat ein Reglement erlassen, das den Umgang mit Zuwendungen und Sponsoringbeiträgen für alle Fachbereiche an der Universität Basel regelt. Das Reglement schützt die akademische Freiheit und Unabhängigkeit und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Universität ein aktives Fundraising zur Förderung von Forschung und Lehre betreiben kann.
30. August 2016
Das Fundraising-Reglement formuliert nun verbindlich die Grundsätze, die bei Vereinbarungen mit Geldgebern an der Universität Basel schon seit Längerem zur Anwendung kommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die finanzielle Unterstützung der Universität durch private Dritte die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt. Insbesondere werden Geldgeber nicht in Berufungsverfahren einbezogen, und die Verwendung von Forschungsresultaten bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Zudem verpflichtet sich die Universität, die Herkunft der Mittel zu prüfen und die entsprechenden Verträge offenzulegen.
Rahmenbedingungen für Fundraising
Gleichzeitig möchte das Reglement klare Rahmenbedingungen schaffen, um das Fundraising für universitäre Zwecke weiter zu fördern. So klärt es das Vorgehen bei der Annahme von privaten Mitteln und formuliert die Zuständigkeiten. Als mögliche Gegenleistungen für private Förderer werden explizit die Benennung einer Professur, die Namensnennung oder auch die Beschriftung eines Gebäudes genannt.
Das neue Fundraising-Reglement wurde zusammen mit den Fakultäten erarbeitet. Es ist für alle Angehörigen und alle Organe der Universität verbindlich, und seine Grundsätze gelten auch für die mit der Universität Basel assoziierten Institute und Spitäler. Das Reglement tritt umgehend in Kraft.