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Neues Konzept für die Stipendienvergabe

Die letzte Regenzsitzung des Jahres stand im Zeichen der Umstellung der Stipendienvergabe: Per Herbstsemester 2017 wird die Universität Basel die Rückerstattung von Semestergebühren einstellen und dafür die Stipendien für Härtefälle ausbauen. Weiter erteilte die Regenz 17 Personen die Venia docendi.

15. Dezember 2016

Die Rückerstattung der Semestergebühren, die die Universität Basel heute noch als einzige neben der Universität Genf praktiziert, soll aufgehoben werden. Stattdessen sollen künftig Härtefallstipendien vergeben werden, mit denen der Aspekt der Bedürftigkeit erheblich besser berücksichtigt werden kann. An der letzten Regenzsitzung des Jahres informierte der Leiter der Sozialberatung, Gaudenz Henzi, über die vorgeschlagenen Änderungen, durch die in Zukunft jährlich rund 150 bis 200 Studierende mit knappen Ressourcen durch zusätzliche Stipendien der Universität eine wirksame finanzielle Beihilfe erhalten sollen. Diese Änderungen kommen Anfang 2017 in den Universitätsrat, der das Geschäft abschliessend behandeln wird.

Regenz erteilt Venia docendi

Auf Antrag von fünf Fakultäten erteilte die Regenz den 17 untenstehenden Personen die Venia docendi. Sie sind damit befugt, den Titel eines Privatdozenten oder einer Privatdozentin zu führen.

Juristische Fakultät
  • PD Dr. Benedikt Seiler für Zivilrecht, Zivilprozessrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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