Umstellung der Stipendienvergabe an der Universität Basel
Auf das Herbstsemester 2017 wird die Universität Basel die Rückerstattung von Semestergebühren einstellen und dafür die Stipendien für Härtefälle ausbauen. Diese sollen gezielt Studierenden in besonders schwierigen finanziellen Verhältnissen zugutekommen. Der Universitätsrat hat die damit verbundene Änderung der Gebührenordnung genehmigt.
20. Januar 2017
Ab dem zweiten Semester konnten Studierende bisher eine Rückerstattung der Semestergebühren beantragen, wenn die Bezahlung Schwierigkeiten bereitete. Seit Anfang der 1990er-Jahre haben sich diese Anträge auf über 500 verdreifacht, was die Frage aufwarf, ob die Rückerstattung der Semestergebühren noch ein angemessenes Instrument darstellt, um Studierenden in bescheidenen finanziellen Verhältnissen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
Ausgebaute Stipendien für Härtefälle
Eine umfassende Analyse der Stipendienvergabe durch die Stipendienkommission der Regenz hat ergeben, dass das aktuelle System der Rückerstattung nicht dazu geeignet ist, besonders bedürftige Studierende wirksam zu unterstützen. Einerseits macht das finanzielle Defizit dieser Studierenden oft ein Mehrfaches der Semestergebühren aus. Andererseits besteht bei einem Teil der bisherigen Antragsteller noch Spielraum, die Ausgaben ohne Erstattung der Semestergebühren bestreiten zu können – sei es durch Unterstützung der Eltern, einem Nebenerwerb oder staatlichen Stipendien. Dieses Ungleichgewicht soll deshalb ab Herbstsemester 2017 mit einer Verlagerung der Mittel zugunsten von Studierenden in besonders schwierigen finanziellen Verhältnissen korrigiert werden.
Mit der neuen Stipendienvergabe erhalten jährlich rund 150 bis 200 Studierende mit knappen Ressourcen durch zusätzliche Stipendien der Universität eine wirksame finanzielle Beihilfe. Gleichzeitig wird das Beratungsangebot um eine halbe Stelle ausgebaut und unterstützt die Studierenden darin, die Finanzierung ihres Studiums sicherzustellen, mögliche Einnahmen zu Erschliessen und ihr Sparpotenzial – etwa bei Krankenkasse und Miete – richtig auszuschöpfen. «Wir sind überzeugt, dass wir den Studierenden mit einem Ausbau der Beratung effizient helfen können, die Studienfinanzierung sicherzustellen», so die zuständige Vizerektorin Bildung, Prof. Hedwig J. Kaiser.
Der Systemwechsel bewirkt bei der Universität Minderausgaben von rund 230'000 Franken. Diese sind bisher aber nur teilweise Studierenden zugutegekommen, da eine Erstattung der Semestergebühren oft zu einer Kürzung anderer Unterstützungsleistungen geführt hat.
Abgestufte Umsetzung
Im Frühjahrssemester 2017 wird die Rückerstattung der Semestergebühren letztmals nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt. Die Studierenden können sich von der Sozialberatung der Universität Basel im April und Mai 2017 beraten lassen, ob ein Antrag für ein Härtefallstipendium im Herbstsemester 2017 möglich ist oder welche anderen Optionen für ihre Studienfinanzierung bestehen.
Weitere Auskünfte
Gaudenz Henzi Steinmann, Universität Basel, Leiter Sozialberatung, Tel. +41 61 207 30 20, E-Mail: gaudenz.henzi@unibas.ch