Rechtsentwicklung voranbringen: Tagung zur rechtlichen Gleichstellung behinderter Menschen
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Entscheidend für eine effektive Gleichstellung bleiben aber die nationale Gesetzgebung und gerichtlich durchsetzbare Rechte für Behinderte. Wo die Schweiz steht, ist Thema einer Tagung, die Ende Juni an der Universität Basel stattfindet.
20. Juni 2016
Vor zwei Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die jede Form der Diskriminierung wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung verbietet. In der Schweiz ist die Konvention auf breite Resonanz gestossen. «Die Konvention hat das öffentliche Bewusstsein für die Rechte von Behinderten gestärkt und politischen Vorstössen zur Formulierung einer nationalen Behindertenpolitik neuen Schwung verliehen», sagt der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Markus Schefer, der die Tagung mitorganisiert.
Bis 2017 muss die Schweiz der UNO einen Bericht zur Umsetzung der Konvention vorlegen. Der Stand der Umsetzung und die Frage, wo und mit welchen Massnahmen der Schutz vor Diskriminierung verbessert werden kann, ist denn auch ein zentrales Thema der Tagung. «Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage, wer was wie umsetzen muss», sagt Schefer. Ein wichtiger Bereich, in dem noch keine Regelungen bestehen, seien etwa die privaten Arbeitsverhältnisse. «Sie sind heute vom Diskriminierungsverbot nicht betroffen, und da werden wir etwas machen müssen», so Schefer. Weitere Schwerpunkte der Tagung bilden die aktuelle Entwicklung im Behindertengleichstellungsrecht und die Formulierung einer nationalen Behindertenpolitik.
Wissenschaftlicher Input
Die Tagung führt Forschung, Behörden und NGOs zusammen und richtet sich somit nicht nur an Juristen, sondern vor allem auch an Vertreter von NGOs und der Verwaltung. Organisiert wird sie von der Juristischen Fakultät der Universität Basel, dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) und dem Dachverband Inclusion Handicap. «Unsere Rolle besteht darin, den Input zu liefern, um dieser Rechtsentwicklung den nötigen wissenschaftlichen Rahmen zu geben», sagt Schefer. «Dank der Zusammenarbeit mit Inclusion Handicap bewegen wir uns gleichzeitig sehr eng an den praktischen Fragestellungen: Sie kennen die konkreten Fälle und sind – auch als Lobbyisten – eng in die Gesetzgebung involviert.»
Teilnahme und Anmeldung
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos und steht nach Anmeldung allen Interessierten offen. Die Referate und Podiumsdiskussionen werden simultan ins Deutsche, Französische, in die Gebärdensprache und in Schrift übersetzt. Eine Induktionsanlage ist vorhanden. Anmeldung bis zum 23. Juni 2016 über die Tagungs-Webseite.
Tagung Behindertengleichstellungsrecht 2016. Dienstag, 28. Juni 2016, 9.30–17.30 Uhr, Kollegienhaus der Universität Basel, Aula, Petersplatz 1, 4051 Basel.