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Rechtsentwicklung voranbringen: Tagung zur rechtlichen Gleichstellung behinderter Menschen

Die UNO-Behindertenrechtskonvention verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Entscheidend für eine effektive Gleichstellung bleiben aber die nationale Gesetzgebung und gerichtlich durchsetzbare Rechte für Behinderte. Wo die Schweiz steht, ist Thema einer Tagung, die Ende Juni an der Universität Basel stattfindet.

20. Juni 2016

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