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Podium: Wieviel Pflege braucht’s nach dem Spital?

Die 2011 eingeführte Gesetzesregelung zur Akut- und Übergangspflege funktioniert in der Theorie, scheitert aber in der Praxis. Eine öffentliche Diskussionsrunde wirft Licht auf die rechtlichen, ethischen und wirtschaftlichen Aspekte der Thematik.

13. April 2016

Ältere Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall hospitalisiert werden, weisen oftmals weitere Diagnosen – wie beispielsweise Herz- oder Gefässerkrankungen, Diabetes oder Demenz – auf, die eine komplikationslose Genesung und somit eine rasche Entlassung verhindern. Die seit 2011 neu ins Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aufgenommene Regelung sieht die Möglichkeit einer Übergangspflege vor, welche bei ärztlicher Verordnung während längstens zwei Wochen teilweise vergütet wird.

Die Regelung scheint vordergründig vernünftig, die Umsetzung gestaltet sich jedoch schwierig: ihre Zweckmässigkeit in der Praxis wird in Frage gestellt und die vorgesehene Dauer der Übergangslösung von zwei Wochen als zu kurz beurteilt. Am Vortragsabend «Pflegebedürftig nach einem Spitalaufenthalt» mit anschliessender Gesprächsrunde diskutieren Experten verschiedener Fachbereiche über den Gesetzesartikel und seine mögliche Weiterentwicklung.

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