Neuer Leitfaden für eine inklusive Sprache an der Universität Basel
Die Universität Basel versteht sich als Institution, die Diversität und Chancengleichheit als integrale Bestandteile des universitären Lebens pflegt. Der Sprache kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da sie auch Haltungen vermittelt und die Kultur des Zusammenarbeitens und Zusammenseins mitprägt. Mit dem neuen Leitfaden wird nun die Verwendung inklusiver Sprache an der Universität Basel geregelt.
16. November 2022
Die Verwendung einer inklusiven Sprache, insbesondere die Vermeidung des generalisierten Maskulinums – die Nutzung männlicher grammatischer Formen zur Bezeichnung aller Geschlechter – ist schon lange ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen, auch an der Universität. Gleichzeitig gehört es zum Wesen einer Universität, höchste Freiheitsprinzipien im Denken, Forschen und Lehren zu wahren, auf die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung ihrer Mitglieder zu vertrauen und sich gegenseitig mit Respekt und Toleranz zu begegnen. Eine offene Denkkultur setzt in diesem Sinne auch eine offene Sprechkultur voraus, die durch Kreativität anregt anstatt vorzuschreiben und zu verbieten.
Vor diesem Hintergrund soll der vom Rektorat verabschiedete Leitfaden zu einer inklusiven Sprachkultur beitragen, ohne den Angehörigen der Universität in ihrem persönlichen Sprachgebrauch Vorschriften zu machen – im Respekt der Vielfalt der Universität und ihrer Freiheitsprinzipien.
Der Leitfaden orientiert sich soweit möglich an bestehenden sprachlichen Regelungen, insbesondere an denjenigen des für sprachliche Festlegungen im Deutschen zuständigen Rats für deutsche Rechtschreibung, wendet diese aber auf den spezifischen universitären Kontext an.
Die wichtigsten Punkte des Leitfadens für eine inklusive Sprache an der Universität Basel:
- Die Universität ist den Prinzipien von Diversität und Chancengleichheit ebenso verpflichtet wie einer freien Rede- und Denkkultur. Die Universitätsangehörigen sind frei, die für sie angemessenen sprachlichen Möglichkeiten zu nutzen.
- Die Studierenden unterliegen keinen universitären Vorgaben bezüglich gender-inklusiver Sprache. Die Verwendung inklusiver Zeichen wie Stern oder Doppelpunkt kann weder vorgeschrieben noch verboten werden.
- In der Anrede von Studierenden, Mitarbeitenden und anderen Gruppen sollen zumindest Frauen und Männer explizit genannt werden; möglich sind dabei Paarformen, neutrale Formen, aber auch Zusatzzeichen wie Stern oder Doppelpunkt.
- Juristisch relevante Texte orientieren sich an den Vorgaben des Kantons Basel-Stadt bzw. der Bundeskanzlei (Doppelformen oder neutrale Formen).
Der Sprachleitfaden erläutert den Umgang mit verschiedenen Textsorten, er bietet einen Werkzeugkasten als Hilfestellung bei der Umsetzung der Leitlinien und gibt Tipps für einen pragmatischen Umgang mit inklusiver Sprache.
Da es für viele Elemente einer inklusiven Kommunikation zurzeit keine definitiven Lösungen gibt und die Sprache sich diesbezüglich laufend weiterentwickelt, bildet der Leitfaden den aktuellen Stand der Diskussionen ab und ist unter diesem Vorbehalt zu lesen. Neue Entwicklungen können in Zukunft zu Ergänzungen und Anpassungen führen.