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Schöne Erholung – Neues aus der Schlafforschung (01/2016)

Wozu ist Life-Sciences-Recht gut?

Text: Herbert Zech

Verschiedene Rechtsgebiete arbeiten im Bereich der Life Sciences zusammen und sorgen für einen Rahmen, der die Entwicklung und Verbreitung neuer Technologien fördert, ihren Einsatz möglichst risikoarm gestaltet – und wo nötig auch ihre Grenzen festlegt.

Wozu brauchen wir das Recht? Nicht nur Juristen stellen sich diese Frage, sondern auch die Öffentlichkeit, die in der Schweiz unmittelbar Recht schaffen kann. Damit ist die Frage nach der Funktion des Rechts angesprochen. Spätestens seit Immanuel Kant wissen wir, dass Recht nicht mit Moral zu verwechseln ist, und schon Charles de Montesquieu hat gesagt: «Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen.» Gesetze greifen dort ein, wo die Gesellschaft versagen würde, wenn es sie nicht gäbe. Dies gilt auch für den Bereich des Wettbewerbs: Recht hilft, wenn Märkte zu versagen drohen.

An der Juristischen Fakultät der Universität Basel wird ein besonderes Augenmerk auf den Bereich der Life Sciences gerichtet. Medizin, Pharmazie und Agrartechnologie haben eines gemeinsam: In zunehmendem Masse nutzen sie Lebewesen als Werkzeuge – eine Entwicklung, die auch als Biotechnologie bekannt ist. In den Life Sciences geht es daher einerseits um Lebewesen als Subjekte – menschliche Patienten, tierische Patienten, zu behandelnde Pflanzen –, andererseits aber auch um Lebewesen als Objekte, das heisst als Werkzeuge menschlichen Handelns.

Für das Recht bedeutet dies zweierlei: Einerseits handelt es sich um klassisches Technikrecht, also Recht, das sich mit der Entwicklung, der Anwendung und den Folgen von Technik auseinandersetzt, wobei Technik als Anwendung naturwissenschaftlich gesicherten Wissens verstanden wird. Andererseits muss das Life-Sciences-Recht aber auch ethische Grenzen festlegen, die sich im Umgang mit Menschen und Tieren ergeben. Beides wird an der Juristischen Fakultät erforscht.

Aus der Sicht des Technikrechtlers, die ich selbst vertrete, beschäftigt sich das Life-Sciences-Recht mit den Life Sciences als einer besonders innovativen und aktuellen Technologie. Ihm kommen dabei viele wesentliche Funktionen zu: die Förderung von Innovation, die Erleichterung des Technologietransfers, die Regulierung von Risiken – das heisst die Minimierung und die Bestimmung zulässiger Grenzen – sowie die Zuweisung erlaubter Risiken durch Haftungsregelungen.

Die Innovationsförderung ist die klassische Domäne des geistigen Eigentums, auch als Intellectual Property (kurz IP) bezeichnet. Vor allem durch den Patentschutz sollen die notwendigen Anreize gesetzt werden für Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien. Gleichzeitig erfüllt das geistige Eigentum aber auch die zweite Funktion: Es sorgt dafür, dass Wissen handelbar wird. Für den Technologietransfer stellt das Recht darüber hinaus weitere notwendige Regelungen zur Verfügung, insbesondere das Vertragsrecht und das Kartellrecht, das Wettbewerbsbeschränkungen verhindert.

Die Regulierung von Risiken ist die Domäne des öffentlichen Rechts. Ausgehend vom klassischen Paradigma des Gefahrenabwehrrechts, das heisst der einfachen Verhinderung von unzulässigen Risiken durch gesetzliche Verbote und Bewilligungspflichten, hat sich dieser Bereich zu einem modernen Regulierungsrecht entwickelt, das mit vielfältigen Anreizen dafür sorgt, dass das Eingehen technischer Risiken erlaubt und möglich ist, wenn der zu erwartende gesellschaftliche Nutzen den Schaden überwiegt, unnötige Risiken gleichzeitig aber vermieden werden.

Eine Kernfrage ist dabei die Abschätzung der Risiken, die sich aus neuartigen Technologien ergeben, wie zum Beispiel aus der Gentechnologie oder der Nanotechnologie. Hier kommt die letzte Funktion ins Spiel: Risiken, auch wenn sie erlaubt eingegangen werden dürfen, denjenigen zuzuweisen, die von ihnen profitieren. Die Zusammengehörigkeit von Risiko und Vorteil ist nicht nur ein Gerechtigkeitspostulat. Gut gestaltete Haftungsregelungen sorgen auch dafür, dass Entwickler und Anwender neuartiger Technologien zur Minimierung der Risiken angespornt werden.

Auf diese Weise arbeiten die verschiedenen Rechtsgebiete im Bereich der Life Sciences zusammen und sorgen für einen Rechtsrahmen, der die Entwicklung neuer Technologien und ihre Verbreitung fördert, ihren Einsatz möglichst risikoarm gestaltet, wo nötig die Grenzen ihres Einsatzes festlegt und schliesslich die Risiken auch ökonomisch zuweist. Juristen betätigen sich dabei einerseits als Anwender, andererseits aber auch als Berater bei der Rechtsetzung.

Wichtige Grundentscheidungen wie die Frage, ob und in welchem Umfang Gentechnik angewendet werden soll, bedürfen der demokratischen Legitimation, die detaillierte Ausgestaltung wiederum erfordert juristisches Fachwissen. Hier setzt die juristische Forschung an und beschäftigt sich mit zahlreichen aktuellen Gebieten – von der Gentechnik über die Stammzellforschung bis zu innovativen Arzneimitteln. Der Standort Basel bietet das ideale Umfeld dafür. Das Zentrum für Life-Sciences-Recht der Juristischen Fakultät der Universität Basel wird hier in Forschung und Lehre einen wichtigen Beitrag leisten.

 


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