Inserate verstehen
Mietzins und Nebenkosten
Die Miete setzt sich aus Mietzins und den sogenannten Nebenkosten zusammen. In Wohnungsanzeigen werden die beiden Angaben separat aufgelistet. Nebenkosten umfassen im Allgemeinen Heizungskosten, Wasser, Kabelfernsehen, Hauswart und andere gemeinsam getragene Kosten. Es ist wichtig, jeweils genau zu erfragen, was zu den Nebenkosten gezählt wird, um spätere Überraschungen zu vermeiden, besser vergleichen und schliesslich besser budgetieren zu können.
Mietzinsdepot
Zusätzlich wird als Sicherheit ein Mietzinsdepot erhoben. Dieses umfasst 2 oder 3 Monatsmieten und wird in der Regel am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn es nicht für verursachte Beschädigungen etc. benötigt wird.
Es gibt seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, eine Mietzinsversicherung bei Anbietern abzuschliessen. Allerdings empfiehlt sich dies nur in Ausnahmefällen, wenn man das Mietzinsdepot anderweitig nicht aufbringen kann: Zwar sind die Beträge geringer, aber das einbezahlte Geld ist später weg, da man es nicht beim Umzug zurückerhält wie im Normalfall beim Mietzinsdepot.
Schritt für Schritt zur Miete
Das Mietverhältnis umfasst folgende Etappen: Wohnungsbesichtigung, Anmeldung (Bewerbung), Wohnungszusage, Überweisung des Mietzinsdepots sowie des ersten Mietzinses, Wohnungs-/Schlüsselübergabe inklusive Protokollunterzeichnung (Auflistung der Wohnungsdetails und Beschreibung des Zustandes der Wohnung), Bezug der Wohnung, Anmeldung bei Telefon- und Internetanbieter, beim Stromanbieter und der Serafe (Radio- & Rundfunkgebühren), schliesslich die schriftliche rechtzeitige Kündigung der Wohnung gemäss Vertragskonditionen, diverse Abmeldungen bei Anbietern von Telefon, Internet, Serafe, Strom etc., terminierte Wohnungs-/Schlüsselübergabe incl. Übergabeprotokoll, Rückvergütung des Mietzinsdepots.
Ausstattung
In einer Schweizer Wohnung gehört eine Küche zur Standardausrüstung, d.h. ein Herd, ein Kühlschrank, ein Lavabo gehören ebenso dazu wie Küchenschränke und Arbeitsflächen, oft ergänzt von einer Geschirrspülmaschine und einem Dampfabzug. Wer hingegen eine möglichst günstige Wohnung sucht, wird bisweilen eine Küche vorfinden, die zwar zweckmässig eingerichtet ist, aber auch zugleich die Dusche beherbergt, während sich die Toilette im Treppenhaus befindet. Bei der Angabe zur Anzahl der Zimmer zählen nur die Wohn- und Schlafräume; das heisst, Küche und Bad werden nicht mitgerechnet.
Waschküche
Für viele Ausländer ist das «Waschregime» anfangs gewöhnungsbedürftig: Da es nur in höherwertigen Wohnungen üblich ist, eine eigene Waschmaschine zu haben, teilt man sich diese in aller Regel mit den anderen Hausbewohnern. Die Waschküche befindet sich meist im Keller, wo man Waschmaschine und Tumbler (Trockner) nach einem bestimmten System (an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten, z.B. immer dienstags oder immer donnerstagvormittags). Bei der Wohnungsbesichtigung ist es wichtig, sich nach der jeweiligen Regelung zu erkundigen, ebenso ob es etwas Flexibilität gibt, ob das Waschen am Wochenende erlaubt ist (meist nicht) und wie die Bezahlung erfolgt (via Nebenkosten oder via Münzautomat oder Geldkarte).
Manchmal ist er erlaubt, nachträglich eine eigene Waschmaschine einbauen zu lassen. In diesem Fall braucht es jedoch die Einwilligung des Vermieters und die Installation muss durch einen Sanitär-Fachmann erfolgen, um Folgeschäden zu vermeiden. Alle Kosten trägt der Mieter.