Kinderbetreuung
Kleinkinder können in den ersten Lebensjahren (0-3 Jahre) Spielgruppen oder "Tagesbetreuung" (Sammelbegriff für Tagesheime, Kindertagesstätten, Krippen, Kinderhäuser oder -horte) besuchen. Mittagstische und Tagesfamilien ergänzen bei Bedarf das Angebot. All diese Angebote sind kostenpflichtig und berechnen sich nach dem Einkommen der Eltern. Eine Vollzeitbetreuung kann in Basel-Stadt monatlich bis zu CHF 1'600.- und in Baselland monatlich bis zu CHF 2'200.- pro Kind kosten; bei Teilzeitbetreuung entsprechend weniger.
Die Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten, der für Kinder ab dem 5. Lebensjahr obligatorisch und kostenlos ist. Der Kindergarten betreut Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren von Montag bis Freitag (immer Vormittags plus ein Nachmittag) und bildet zusammen mit der anschliessenden, sechsjährigen Primarschule die sogenannte Primarstufe (insgesamt 2+6 Jahre). Auch hier gibt es bei Bedarf kostenpflichtige Ergänzungsmassnahmen wie "Tagesstrukturen" (Mittagstische, Nachmittagsbetreuung etc.) und "Tagesferien" (Ganztages-Betreuungsangebote während der Ferien).
Die daran anschliessende Sekundarstufe (3 Jahre) komplettiert die obligatorische Schulpflicht von insgesamt elf Schuljahren. Mehr Informationen hierzu im Kapitel "Schulen".
Bei der Kinderbetreuung unterscheidet man zwischen staatlichen Angeboten, die in der Regel zentral vermittelt werden und privaten Angeboten, die über direkte Anfrage erfolgen. Letztere decken auch besondere Bedürfnisse ab (z.B. weitere Sprachen, Heilpädagogik, alternative Pädagogik nach Montessori, Rudolf Steiner usw. sowie konfessionell-ausgerichtete Betreuung).
Aufgrund der grossen Nachfrage nach Betreuungsangeboten empfiehlt es sich generell, Ihr Kind frühzeitig bei Krippen und Kindertagesstätten anzumelden.
Familienservice der Universität Basel
Die Webseiten des Familienservice zeigen das aktuelle Angebot im Bereich Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie an der Universität wie auch in ihren beiden Trägerkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Sie informieren über rechtliche und praktische Aspekte rund um Mutter- und Elternschaft. Für Auskünfte und Beratungen steht Ihnen das Team des Ressorts Chancengleichheit zur Verfügung.
Kinderkrippe der Universität Basel
Die Kinderkrippe der Universität Basel gehört zu den staatlichen Kinderbetreuungsangeboten, verfügt derzeit über 50 Teilzeitplätze und ist Montag bis Freitag von 7.30 bis 18.30 Uhr geöffnet (bei Bedarf während des Semesters bis 20.00 Uhr). Das Angebot ist für Mitarbeitende und Studierende geöffnet; aufgenommen werden Kinder im Vorschulalter. Babys können grundsätzlich im Alter von zwei Monaten aufgenommen werden, in der Praxis ist das Eintrittsalter infolge der Nachfrage aber meist etwas höher.
Stundenbetreuung
Damit Eltern an der Universität Basel ihre Termine besser wahrnehmen können und ihre Kinder während dieser Zeit gut betreut wissen, bietet die Kinderkrippe der Universität Basel eine stundenweise Betreuung von Kindern im Vorschulalter an. Gedacht ist das Angebot für Termine während Sitzungen, Kongressen, Weiterbildungen und während dringender Erledigungen.
Kinderbetreuung Basel-Stadt
Die Tagesbetreuung richtet sich an Kinder ab drei Monaten. Die Angebote umfassen Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen.
Die Tagesstrukturen richten sich an Schülerinnen und Schüler des Kindergartens, der Primarschule und der Orientierungsschule. Sie umfassen Betreuungsangebote in Tagesschulen, Mittagstische, Nachmittagsbetreuung und Tagesferien.
Der Kanton Basel-Stadt ist der einzige Kanton der Schweiz, der ein verfassungsmässiges Recht auf Tagesbetreuung kennt. Die Kantonsverfassung garantiert, dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten wird (§ 11 Abs. 2 Kantonsverfassung).
Grundsätzlich stehen alle Angebote auch Kindern mit Behinderungen offen.
Als erste Anlaufstelle empfiehlt es sich sehr, die Familien-Beratungszentren in der Freien Strasse 35 in Basel aufzusuchen bzw. einen Termin zu vereinbaren, um sich zu den individuell benötigten Angeboten beraten zu lassen und die Formalitäten zu klären und zu initiieren:
Weitere Informationen zu Tagesbetreuung und Tagesstrukturen des Kantons Basel-Stadt erhalten Sie auf der Webseite der Fachstelle Tagesbetreuung des Erziehungsdepartements.
Kinderbetreuung Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft führt keine zentrale Vermittlungsstelle, die über die freien Plätze in Kindertagesstätten/Tagesheimen oder Tagesfamilien Auskunft gibt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Informationen über die örtlichen Betreuungsmöglichkeiten wenden Sie sich an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Die Adressen der amtlich bewilligten und beaufsichtigten Kindertagesstätten finden Sie hier.
Kinderbetreuungskosten
In der Regel werden die Kosten für die externe Kinderbetreuung einkommensabhängig berechnet. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft können in der Steuererklärung Kosten für fremdbetreute Kinder geltend gemacht werden.
Basel-Stadt
Zum Abzug berechtigt sind Eltern, die wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu betreuen. Bei Ehepaaren ist ein Abzug nur möglich, wenn beide Gatten die Kinder nicht betreuen können. Abziehbar sind die Kosten für die Betreuung eines Kindes durch eine Drittperson (z.B. Tagesheim, Tagesmutter). Die Kinderbetreuungskosten sind mit Belegen nachzuweisen. Abziehbar sind die Kosten bis höchstens CHF 10’000. Der Abzug gilt nur für fremdbetreute Kinder, die am Ende der Steuerperiode das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Basel-Landschaft
Es sind Eltern zum Abzug berechtigt, die ihre Kinder durch Drittpersonen entgeltlich betreuen lassen müssen, infolge Erwerbstätigkeit beider Ehegatten oder von Personen in eingetragener Partnerschaft; Erwerbstätigkeit des alleinstehenden Elternteils, der für das Kind die elterliche Sorge hat; Invalidität des betreuenden Elternteils (nur Bund: wegen beruflicher Ausbildung des betreuenden Elternteils). Der Abzug kann beansprucht werden für Kinder, die das 15. Altersjahr (beim Staat) bzw. das 14. Altersjahr (beim Bund) noch nicht überschritten haben und mit den Eltern bzw. dem Elternteil im gleichen Haushalt leben. Die selbst getragenen Kosten müssen belegt werden. Der Abzug beträgt für die Staatssteuer höchstens CHF 5‘500 pro Kind und für die Bundessteuer höchstens CHF 10‘100 pro Kind.
Besondere Betreuungsangebote
Darüber hinaus gibt es ergänzende Betreuungsangebote. Jene vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) sind in der Regel kantonal organisiert; es empfiehlt sich also am jeweiligen Wohnort nachzufragen.
- Babysitter-Vermittlung BS und BL
- Hütedienst für kranke Kinder
- Familienentlastung BS und BL
- Familystart (vor & nach der Geburt)
- Stundenweise Betreuung
- Babsy Babysitter
- Nanny-Vermittlung (ohne Link). Verschiedene internationale und nationale Anbieter vermitteln Nannys zur Kinderbetreuung.
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