Korrekturgespräch
Wenn bei der Zusammenarbeit Schwierigkeiten auftreten, bzw. wenn Führungsbeauftragte mit der Arbeit von Mitarbeitenden nicht zufrieden sind, bzw. durch das Arbeitsverhalten oder Nichtverhalten der Mitarbeitenden das Funktionieren der Organisationseinheit oder die Erfüllung eines Auftrages in Frage gestellt sieht, braucht es zur Klärung ein Korrekturgespräch.
Wenn es Mitarbeitenden nach einer Kritik nicht gelingt, die erwünschte Verhaltensänderung umzusetzen, bzw. ist der/die Führungsbeauftragte mit der Leistung oder dem Verhalten eines/einer Mitarbeitenden nicht zufrieden, oder sieht das Gelingen des Auftrags, bzw. das Funktionieren der Zusammenarbeit in der verantworteten Organisationseinheit (OE) gefährdet, ist die/der Führungsbeauftragte dazu eingeladen, in einem Korrekturgespräch dem/der MA nachvollziehbar und anhand von konkreten Beispielen und eigener Beobachtung aufzuzeigen: Was konkret weshalb anders werden muss.
Die/der Mitarbeitende hat anschliessend – entweder im Rahmen des Korrekturgesprächs oder mit dem Auftrag eine Projektskizze auszuarbeiten – Gelegenheit, eigene, konkrete Vorschläge zur Veränderung oder Optimierung der Arbeitsleistung, des Arbeitsverhaltens zu machen. Mitarbeitende haben also im Rahmen der Konfliktbereinigung im Korrekturgespräch die Chance zur Rehabilitation, indem sie ausarbeiten und formulieren:
Wie und bis wann er/sie die erwünschte Veränderung herbeiführen, bzw. umsetzen will. Führungsbeauftragte und Mitarbeitende halten dann gemeinsam in einer unterzeichneten Vereinbarung fest, was – konkret – bis wann umgesetzt sein soll. Diese Dokumentation ist weiterhin vertraulich, wird von beiden Beteiligten unterzeichnet und dient Ihnen als Referenz zum Einschätzen der Veränderung. Führungsbeauftragte können auf die in dieser Dokumentation festgehaltenen Inhalte einer Vereinbarung zurückgreifen, sollte es zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes kommen. In diesen Fall soll eine Kopie der Vereinbarung zur (verschlüsselten) Ablage ins zentrale Personaldossier an HR Services gesandt werden.
Sowohl Führungsbeauftragte als auch Mitarbeitende können sich in Einzelcoachings von Leadership & Development unterstützen lassen, um konstruktive Lösungen von Konflikten in der Zusammenarbeit zu finden und mit geeigneten Führungsinstrumenten und -Methoden Missverständnisse und Konflikten bei der Zusammenarbeit vorzubeugen.
Die Dokumentation zum Korrekturgespräch (Punkt 11 der detaillierten Anleitung und pdf-Vorlage) enthält die Beschreibung der Beeinträchtigung (was konkret aus Sicht der FB weshalb anders werden muss), den Umsetzungsvorschlag der MA zur Veränderung (wie wird MA vorgehen, um die geforderte Veränderung umzusetzen) sowie den vereinbarten Zeitrahmen innerhalb dem die vereinbarte Veränderung umgesetzt sein soll.
Diese Dokumentation muss nicht an das zentrale HR weitergeleitet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Hinweis gegenüber den hierarchisch nächst höheren FB, bzw. an Leadership & Development oder das zentrale HR, dass zur Lösung eines Konfliktes ein Korrekturgespräch geführt wurde.
In die schriftliche Dokumentation eines Korrekturgesprächs gehört allerdings auf jeden Fall der Hinweis darauf, dass der Inhalt nicht mehr absolut vertraulich ist und darauf zurückgegriffen werden kann, sollte die Vereinbarung nach Ablauf der vereinbarten Frist nicht umgesetzt worden sein. Sollte ein Konflikt im Ausnahmefall nicht bereinigt sein und weiter eskalieren, dürfen FB arbeitsrechtliche Massnahmen nur zusammen mit HR-Consulting ergreifen.
Unterstützung bei Konflikten über Arbeitsleistung und -verhalten
Bevor Konflikte in der Zusammenarbeit eskalieren, empfiehlt es sich, dass Führungsbeauftragte und/oder Mitarbeitende beim Team von Leadership & Development Unterstützung zur Aufarbeitung des Konfliktes holen. Mit Coachings oder kurzen Beratungsgesprächen unterstützt die Fachstelle sowohl FB als auch MA bei der Bearbeitung von Konflikten, so dass in der Regel die nächste Stufe der Eskalation nicht erreicht werden muss und eine konstruktive Lösung gefunden wird.
Kurzanleitung Korrekturgespräch
Vorbereiten
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Am konkreten Beispiel prägnant und differenziert formulieren, was beanstandet wird.
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Nachvollziehbar aufzeigen, was – konkret – verändert werden muss.
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Fair und transparent zeigen, welches Verhalten erwünscht ist.
Ins Gespräch einsteigen
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Führungsbeauftragte (FB) formuliert Botschaft wertschätzend gegenüber der Person.
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Sowie klar und prägnant in der Sache.
Zuhören
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FB gibt Mitarbeitenden (MA). Gelegenheit zur Darstellung der eigenen Sicht.
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FB hört aufmerksam zu.
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FB führt bei Bedarf zum Thema zurück.
FB fordert MA zu Lösungsvorschlag auf
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MA soll sich mit konkretem Lösungsvorschlag rehabilitieren können.
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Bessere Chance auf rasche und nachhaltige Umsetzung des Lösungsvorschlags von MA.
Fortsetzung klären
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Braucht es weitere Massnahmen oder Unterstützung zur Umsetzung der Lösung?
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Wer ist für welchen der einzelnen Schritte verantwortlich?
Dokumentieren
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Ergebnis des Gesprächs zur Orientierung für FB und MA festhalten.
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Notiz in Stichworten genügt.
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Zur ausführlichen Dokumentation dient Punkt 11 der detaillierten pdf-Unterlagen als Vorlage.
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Dokumentation wird verschlüsselt zentral abgelegt.
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Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit der Universität Basel kann die
schriftliche Dokumentation als Beweismittel beigezogen werden.